Im Strafprozess ist das Vorverfahren nur rudimentär kodifiziert. Es besteht aus dem polizeilichen Ermittlungsverfahren und der Untersuchung. Die Abgrenzung zwischen diesen beiden Verfahren ist in einer einzigen Bestimmung geregelt (Art. 307 StPO), welche der Polizei und der Staatsanwaltschaft einen weiten Ermessensspielraum lässt. Die Problematik akzentuiert sich mit Blick auf die Partei- und insbesondere auf die Beschuldigtenrechte. Die Strafprozessordnung räumt den Beschuldigtenrechten als Gegengewicht zur Machtstellung der Staatsanwaltschaft im Vorverfahren grosse Bedeutung ein. In der Praxis laufen die Beschuldigtenrechte jedoch Gefahr, aufgrund der scheinbar unscharf geregelten Abgrenzung im Vorverfahren verwässert zu werden.
Die vorliegende Arbeit erörtert vorab die Entstehungsgeschichte des geltenden Vorverfahrens. Sie charakterisiert sodann das polizeiliche Ermittlungsverfahren und die Untersuchung. In der Folge befasst sich die Arbeit unter besonderer Berücksichtigung des Tatverdachts mit den erwähnten Abgrenzungsfragen. Weiter werden die entsprechenden Auswirkungen auf die Beschuldigtenrechte untersucht. Zum Schluss werden die Ergebnisse zusammengefasst und Lösungsansätze diskutiert.
Über den Autor Lukas Bürge
Dr. iur., LL.M. et dipl. publ., RA und Fachanwalt SAV Strafrecht, führt seit 2002 eine auf Strafrecht spezialisierte Anwaltskanzlei in Bern. Daneben ist er Lehrbeauftragter auf Tertiärstufe an verschiedenen Ausbildungseinrichtungen.Ladina Luisa Wirthner, MLaw, RA, CAS Strafprozessrecht IRP-HSG, ist in einer Kanzlei in Bern als Anwältin tätig mit dem Arbeitsschwerpunkt auf dem Gebiet des Strafrechts.