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Öffentliches Interesse als juristisches Problem (eBook)

2., um einen Nachtrag ergänzte Auflage
Autor: Peter Häberle
CHF 56.90
ISBN: 978-3-8305-2071-9
Einband: PDF
Verfügbarkeit: Download, sofort verfügbar (Link per E-Mail)
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Bereits vor 35 Jahren war die erste Auflage dieser Freiburger Habilitationsschrift vergriffen. Obwohl sie einen erheblichen Beitrag zur Entstehung eines Öffentlichkeits- und Gemeinwohlverständnisses auf der Basis einer demokratischen Verfassungstheorie geleistet hat, kam eine Neuauflage nicht in das Blickfeld des Autors, weil er sich primär auf einen kulturwissenschaftlich-rechtsvergleichenden Ansatz seiner Verfassungstheorie konzentrierte. Seit kurzem ist nun in der Literatur von einer 'Renaissance' des Gemeinwohlbegriffs die Rede; deshalb sah sich der Autor veranlasst, das kontinuierliche Ringen um das 'öffentliche Interesse' der letzten Jahrzehnte darzustellen und anhand der Rezensions- und Rezeptionsgeschichte des Themas in einem Nachtrag 2006 bewusst zu machen, dass das Problem 'öffentliches Interesse' als solches im Verfassungsstaat der heutigen Entwicklungsstufe aktuell bleibt. °°Dies zeigt sich nicht nur an der vom BVerfG selbst in vielen Jahrzehnten geleisteten punktuellen 'Fortschreibung' der vom Verfasser seit 1970 so genannten 'Gemeinwohljudikatur'. Es zeigt sich auch in der wissenschaftlichen Literatur, die da und dort die Systematisierungsvorschläge des Autors offen oder versteckt aufgegriffen hat und sich in der Theorie auch mitunter auf die vom Verfasser immer wieder unternommene klassische Zusammensicht von 'res publica', 'Republik', 'salus publica', 'öffentlicher Freiheit' und ' Öffentlichkeit' besinnt.

Autor Häberle, Peter
Verlag BWV Berliner Wissenschafts-Verlag
Einband PDF
Erscheinungsjahr 2015
Seitenangabe 791 S.
Ausgabekennzeichen Deutsch
Auflage 2. Auflage

Über den Autor Peter Häberle

El Prof. Dr. Dr. h.c. mult. PETER HÄBERLE estudió Derecho en las universidades de Tübingen, Bonn, Freiburg/Br. y Montpellier. Doctor iuris con la tesis "La garantía del contenido esencial de los derechos fundamentales en el artículo 19.2 de la Ley Fundamental de Bonn", que hoy es considerada un trabajo doctrinal clásico. Ha sido catedrático en las universidades de Marburg, Augsburg, St. Gallen y Bayreuth (Alemania). Doctor Honoris Causa por las Universidades de Tesalónica (Grecia), Granada (España), PUCP (Perú), Brasilia (Brasil), Lisboa (Portugal), Tiflis (Georgia) y Buenos Aires (Argentina). Su vasta obra ha sido traducida al español, inglés, italiano, griego, polaco, japonés y coreano.

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